Vermögensdelikte
Diebstahl, Betrug und Untreue sind die wohl häufigsten Vermögensdelikte. Die Tatvorwürfe unterscheiden sich jeweils erheblich.
Der Diebstahl wird üblicherweise im Verborgenen begangen. Wer einem anderen etwas wegnimmt, um es für sich zu behalten, will dabei möglichst nicht beobachtet werden. So werden in den verschiedenen Konstellationen vom einfachen Ladendiebstahl bis zum Wohnungseinbruchsdiebstahl oft originelle Vorkehrungen getroffen, um unentdeckt zu bleiben.
Auf frischer Tat betroffen lässt sich manch Beschuldigter dann vorschnell zu einer Aussage und einem Geständnis hinreißen.
Nicht selten erweisen sich die getroffenen Vorkehrungen jedoch als nachhaltig genug, um auch den staatlichen Ermittlungen standzuhalten. Deshalb ist es selten falsch, die mit der Tatbegehung einhergehende Heimlichkeit und Stille auch bei Konfrontation mit dem Tatvorwurf zu erhalten.
Betrug verfolgt im Ergebnis dasselbe Ziel, die Mittel sind jedoch völlig andere. Der Tatbestand des Betruges geht meist mit vielen Worten und einer hohen Sichtbarkeit einher. Jemand wird getäuscht und verfügt dann über seine Vermögensgegenstände. Getäuscht wird meist mit Worten.
Häufig werden Partner langfristiger geschäftlicher Beziehungen mit dem Tatvorwurf des Betruges konfrontiert, denn die Charakterzüge, die einen guten Geschäftsmann ausmachen, können auch einen professionellen Betrüger zum (Tat-)Erfolg führen. Die Grenzen zwischen einem riskanten Geschäft und einem vollendeten Betrug definieren sich oft nur über das Ergebnis. Geht die Sache gut aus, war es ein gutes Geschäft. Geht die Sache schlecht aus, fühlen sich Vertragspartner betrogen und sorgen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
In Verfahren mit dem Tatvorwurf Betrug gibt es viel Sachverhalt aufzubereiten, um eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Oft droht die Einziehung vermeintlicher Taterträge aus der Vergangenheit. Oft werden die gesamten Umsätze aus einer geschäftlichen Tätigkeit als Taterträge angesehen. Schnell kommen so erhebliche Summen zustande, sodass nicht nur die Freiheit, sondern auch die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen auf dem Spiel steht.
Untreue betrifft vorwiegend enge Vertrauensverhältnisse, die nach Ansicht der Geschädigten oder der Strafverfolgungsbehörden zur Bereicherung des Beschuldigten missbraucht wurden. Jeder, der fremdes Vermögen betreut, ist gefährdet, dem Tatvorwurf ausgesetzt zu werden.
Die Konstellationen betreffen häufig Familienangehörige oder Betreuer, Geschäftsführer von Unternehmen, oder Verwalter von Vereinsvermögen. Wer fremdes Vermögen betreut, kann nicht vorsichtig genug sein, denn schon kleine Sorgfaltspflichtverletzungen können zu einem Schaden führen, der ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.
Im Verfahren über den Vorwurf der Untreue ist Genauigkeit gefragt. Oft genug lässt sich durch intensive Sachverhaltsanalyse und richtige Kommunikation eine Lösung finden, die nicht zur Verurteilung der Beschuldigten führt.