RECHTSANWALT CHRISTIAN W. MARTIN Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Coburg

Strafrecht

Es geht um Ihre Freiheit -
Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt

Ordnungswidrigkeiten

Nutzen Sie Ihre Rechte als Betroffener im Verfahren

Wehrdisziplinarverfahren

Die soldatische Pflicht zur Wahrheit endet hier
Rechtsanwalt in Coburg

Jedes Problem hat eine Lösung

Rechtliche Probleme lösen sich nicht von allein. Wenn Ihnen eine Anklage der Staatsanwaltschaft zugestellt wird oder eine Einleitungsverfügung der Wehrdisziplinaranwaltschaft, dann sind Sie in einer ungünstigen Lage.

Sie können die Lage aussitzen, oder Ihr Problem aktiv angehen. Es ist besser, das Problem aktiv anzugehen. Es ist am besten, sich die Hilfe eines Rechtsanwalts zu holen – wenn Rechtsanwalt Christian W. Martin Ihnen hilft, sind Sie auf einem guten Weg zur Lösung Ihres Problems.

Christian W. Martin

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Übersicht

Verschiedene Leistungen

Das Ermittlungsverfahren der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist die Grundlage für das gerichtliche Verfahren.

Sie als Beschuldigter erhalten üblicherweise Kenntnis vom Verfahren, weil die Polizei Sie anruft, oder Ihnen einen Brief schreibt. Manchmal erscheint die Polizei aber auch mit einem Durchsuchungsbeschluss oder einem Haftbefehl. Dann ist guter Rat wertvoll und den erteilt ein Fachanwalt für Strafrecht.

Fehler, die Sie im Ermittlungsverfahren begehen wirken oft fort bis an Ihr Lebensende. Deshalb sollten Sie so wenig wie möglich dem Zufall überlassen und kompetente Hilfe in Anspruch nehmen, sobald gegen Sie ermittelt wird.

Wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wird, wird Ihnen meist kurz darauf ein Eröffnungsbeschluss zugestellt. Das Hauptverfahren ist dann eröffnet. Herzstück des Hauptverfahrens ist die mündliche Hauptverhandlung. Diese ist für die meisten Angeklagten mit erheblichen Belastungen verbunden.

Sie sitzen im wahrsten Sinne des Wortes auf der Anklagebank und müssen sich unter den Augen der Öffentlichkeit für die vorgeworfene Tat verantworten – eine Aufgabe, der die wenigsten gewachsen sind. Gut, dass Sie sich dem Druck nicht alleine stellen müssen, sondern Sie sich jederzeit des Rates und Beistandes eines Rechtsanwalts bedienen können.

Ein gewissenhafter Rechtsanwalt wird Sie nicht unvorbereitet in der Verhandlung erscheinen lassen und möglichst an Ihrer Stelle Ihre Rechte wahrnehmen.

Es gilt der Grundsatz der Mündlichkeit. Das heißt, dass nur derjenige eine Chance hat, der im richtigen Moment das Richtige sagt. Was das Richtige ist und wann der richtige Moment gekommen ist, weiß ein Fachanwalt für Strafrecht.

Eine Verurteilung muss noch lange nicht das Ende des Verfahrens bedeuten. Der Angeklagte kann Berufung oder Revision einlegen und oft genug sollte er das tun.

Bereits in der ersten Instanz muss immer die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass das Urteil nicht wie erhofft ausfällt. Deshalb gilt es bereits lange vor dem Rechtsmittelverfahren, Fehler zu vermeiden, die im Berufungs- oder Revisionsverfahren Probleme bereiten können. Ein Fachanwalt für Strafrecht erkennt frühzeitig die Chancen für das Rechtsmittelverfahren und weiß sie zu nutzen.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, Beschuldigte ohne mündliche Verhandlung durch den Erlass eines Strafbefehls zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaften und die Amtsgerichte machen von dieser Möglichkeit gerne und häufig Gebrauch.

Gegen einen Strafbefehl können Sie Einspruch einlegen und über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Gerichtsakten nehmen. Erst wenn Sie die Gerichtsakten kennen, können Sie wissen, ob der Strafbefehl das bestmögliche Ergebnis für Sie bedeutet. Hat die Sache für Sie keine Aussicht auf Besserstellung im Vergleich zum Strafbefehl, können Sie den Einspruch zurücknehmen. In dem Fall findet keine mündliche Verhandlung statt.

Nur der Einspruch gegen den Strafbefehl mit anschließender Akteneinsicht befähigt Sie zu einer informierten und richtigen Entscheidung. Deshalb ist es immer klug, nach Zugang eines Strafbefehls einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen.

Bundesweite Strafverteidigung

Rechtsanwalt Christian W. Martin

Rechtsanwalt Christian W. Martin hat bereits vor zahlreichen Staatsanwaltschaften und Gerichten auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik die Rechte seiner Mandanten erfolgreich vertreten.

Jeder Gerichtsbezirk hat seine eigenen Besonderheiten und manch einer misst dem „Heimvorteil“ einen großen Stellenwert bei. Richtig ist allerdings, dass an jedem Deutschen Gericht dasselbe Strafgesetzbuch und dieselbe Strafprozessordnung anzuwenden sind. Wer die Gesetze kennt und weiß, wie sie in der Praxis anzuwenden sind, hat an jedem Gericht einen Heimvorteil.

Anwalt Coburg
2010 - 2015

Studium

der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
2016 - 2018

Referendariat

am Oberlandesgericht Bamberg und in Coburg
2018

Zulassung

als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg
2024

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