Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Alle Tatvorwürfe wiegen schwer, doch manche Tatvorwürfe wiegen schwerer.

Kein Thema ist so brisant wie die menschliche Sexualität. Die sexuelle Selbstbestimmung und vermeintliche oder behauptete Angriffe auf selbige ist immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher Diskussion.

Opferschutz-Organisationen und weitere Interessenverbände vertreten gerne den Standpunkt, dass nicht ausreichend unternommen wird, um sexuelle Übergriffe zu unterbinden oder zu sühnen. Der Ruf nach neuen Gesetzen und Verschärfungen der bestehenden Gesetze wird nie leiser. Der Gesetzgeber tut sein Möglichstes, um Opferrechte zu stärken und die menschliche Sexualität immer weiter zu verrechtlichen. Die Rechte der Beschuldigten werden dadurch im Ergebnis geschwächt.

Dass der Gesetzgeber bei seinen Gesetzesänderungen gelegentlich über das Ziel hinausschießt, musste er zuletzt am Beispiel der Kinderpornographie selbst erkennen. Zum 01.07.2021 wurde die Mindeststrafe für alle Umgangsformen mit derartigem Bild- und Videomaterial auf 1 Jahr Freiheitsstrafe erhöht. Nachdem die Heraufstufung zum Verbrechenstatbestand in der Praxis teilweise zu völlig unverhältnismäßigen Ergebnissen geführt hat, wurde der Strafrahmen des § 184b StGB mit Wirkung zum 28.06.2024 wieder herabgesenkt.

Die Entschärfung eines Strafgesetzes stellt aber die Ausnahme dar. Im Regelfall verändert sich das Sexualstrafrecht kontinuierlich zulasten der Beschuldigten. Gleichzeitig dürfte es kein anderes Rechtsgebiet geben, in dem absichtliche und versehentliche Falschbeschuldigungen derart häufig sind, wie im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wenn Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, steht Ihre gesamte Existenz auf dem Spiel. Das Verfahren belastet Sie und Ihr Umfeld erheblich. Bereits lange vor einer Anklageerhebung finden Sexualverfahren nicht selten das Interesse der Öffentlichkeit. Häufig kommt es zu Anfeindungen nicht nur der Beschuldigten, sondern auch ihrer Angehörigen, oft genug auch ihrer Verteidiger

In einer für Sie derart unkontrollierbaren Gemengelage brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der nicht nur fachlich in der Lage ist, Ihre Interessen zielführend zu vertreten, sondern der auch dem Druck gewachsen ist, der mit der interessengerechten Verteidigung gegen derartige Tatvorwürfe einhergeht.