Äußerungsdelikte
Jedes Mal, wenn jemand seine Meinung in Wort oder Schrift zum Ausdruck bringt, sollte er sich vorher gut überlegen, ob die jeweilige Äußerung rechtliche Grenzen überspannt.
Der Tatvorwurf der Beleidung ist schnell erhoben und manch ein Beleidigter scheut sich nicht, Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen. Wurde der Beleidigte in einer öffentlichen Funktion -insbesondere als Polizist- beleidigt, wird die Staatsanwaltschaft ein Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehen und die Sache üblicherweise nicht auf den Weg der Privatklage verweisen.
Auch andere Äußerungen, die niemanden direkt beleidigen, ziehen regelmäßig Strafverfahren nach sich. Von den späteren Beschuldigten als harmlos empfundene Kommentare im Internet können weitreichende Folgen haben. Ob auf Facebook, in WhatsApp-Gruppen, auf Instagram oder in anderen Plattformen – was geschrieben wird, wird auch gelesen und wenn es dem Falschen nicht gefällt, dann wird es angezeigt.
Die Möglichkeiten anonymer Anzeigen aller Arten von Äußerungen im Internet werden vom Staat vorgehalten und die Internetnutzer werden ermutigt, hiervon auch Gebrauch zu machen. Anschließend ermittelt die Polizei, um wen es sich bei dem Autor einer angezeigten Äußerung handelt und die Staatsanwaltschaft wird nach möglichen Straftatbeständen suchen und diese in den meisten Fällen auch finden. Die Grenzen dessen, was als geeignet erscheint, den öffentlichen Frieden zu gefährden und damit als strafbar und strafwürdig erachtet wird, haben sich in den letzten Jahren erheblich verschoben.
Ob Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, öffentliche Aufforderungen zu Straftaten – die zugrundeliegenden Sachverhalte haben oft genug damit zu tun, dass jemand ungeschickt seine Meinung zum Ausdruck gebracht hat, vielleicht sogar nur lustig sein wollte – die Strafverfolgungsbehörden finden die angezeigten Äußerungen jedenfalls nicht lustig, soviel ist gewiss.