Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Der Straßenverkehr steckt voller rechtlicher Probleme. Der Gesetzgeber misst der Sicherheit des Straßenverkehrs einen hohen Stellenwert bei – der Straßenverkehr habe gar Verfassungsrang. Deshalb befasst sich bereits das Strafgesetzbuch, aber auch Nebengesetze mit den Rechten und Pflichten, die Verkehrsteilnehmer zu übernehmen haben.

Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung und verbotenes Kraftfahrzeugrennen sind nur einige Delikte, die von Verkehrsteilnehmern verübt werden können.

Ebenfalls häufig wird gegen Verkehrsteilnehmer wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Fahrerflucht“) ermittelt, sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, oder gar dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Meist ist im Verfahren über Verkehrsstraftaten nicht nur über die eigentliche Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten zu verhandeln, sondern auch über die Fahrerlaubnis. Das Gericht kann in Straßenverkehrssachen ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen, oder dem Beschuldigten im Urteil die Fahrerlaubnis entziehen – in Ausnahmefällen für immer. Bereits im Ermittlungsverfahren droht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Vorwurf einer Verkehrsstraftat sollte ernst genommen werden. Der Gesetzgeber hält Verkehrsstraftaten nicht für „Kavaliersdelikte“ und gibt den Strafverfolgungsbehörden umfassende Mittel an die Hand, um auf Regelverstöße im Straßenverkehr zu reagieren.