Gewaltdelikte
Gewalt ist eine stets präsente Option menschlichen Handelns. Der Gesetzgeber behält diese Option staatlichen Hoheitsträgern vor. Vor allem die Polizei ist befugt, Gewalt als Mittel der Konfliktlösung zu gebrauchen.
Wer außerhalb dieser hoheitlichen Befugnisse Gewalt anwendet, sieht sich schnell rechtlichen Problemen gegenüber, die für ihn kaum mehr zu überschauen sind.
Bereits eine einfache Ohrfeige wird als Körperverletzung verfolgt. Situationen, in denen sich das gesellschaftliche Tabu der Gewalt Bahn bricht, sind aber selten kontrollierbar, sodass es oft genug nicht bei einer einfachen Körperverletzung bleibt. Schnell steht zum Beispiel der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Raum. Die Grenze zum versuchten Totschlag ist fließend.
Wird tatsächlich ein Mensch bei einer Auseinandersetzung getötet, wird regelmäßig die Untersuchungshaft angeordnet und der Beschuldigte muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass seine Tat als Mord angeklagt wird und auch der Totschlag kann im besonders schweren Fall mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden.
Auf der anderen Seite steht das Recht des Einzelnen, sich gegen rechtswidrige Gewalt mit Gegengewalt zur Wehr zu setzen. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig und muss in der Konsequenz freigesprochen werden.
Der Unterschied zwischen einem Freispruch und einer langjährigen Haftstrafe kann in zunächst unscheinbaren Details liegen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht erkennt die Details frühzeitig und wird sie zu Ihrem Vorteil nutzen.